Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zur Übersetzung
Diese deutsche Übersetzung wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und dient lediglich der besseren Verständlichkeit. Für die vollständige inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Verbindlichkeit ist ausschließlich die italienische Originalversion maßgebend.
Präambel
Vorbehaltlich der Bestimmungen im Vertrag und in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Normen SIA 118 und SIA 318.
Zur Vermeidung jeglicher Verwechslung wird ausdrücklich festgehalten, dass das Einzelunternehmen «verde fatto bene» von Sandro Paratore nicht die Gesellschaft Paratore Giardini SA ist.
1. Allgemeine Informationen, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore gemäß der Norm SIA 118 sowie – sofern nichts anderes vereinbart wurde – gemäß Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) abgeschlossen werden. Diese AGB sind integraler Bestandteil des Werkvertrags (Auftrags) zwischen dem Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber akzeptiert diese AGB vollumfänglich. AGB des Auftraggebers, die diesen AGB widersprechen, sind nur gültig, wenn sie vom Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore ausdrücklich anerkannt werden. Die Bestimmungen des OR gelten subsidiär zu diesen AGB. Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Form.
2. Preise, Zusatzkosten
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, basieren die Angebotspreise auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Kosten (z. B. Stundensätze, Materialkosten, Transportkosten und gesetzliche Abgaben). Stellt das Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werks zusätzliche Kosten verursacht, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein konnten, werden diese Zusatzkosten zu den aktuell gültigen Tarifen verrechnet. Dasselbe gilt für Zusatzarbeiten, die über die angebotene Leistung hinausgehen. Für Nachträge gelten die gleichen Bedingungen.
3. Pläne, Berechnungen, Gültigkeit der Angebote
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Planungsunterlagen kostenlos zur Verfügung. Das Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore haftet weder für daraus entstehende Schäden noch für Zusatzkosten, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen, Plänen, Berechnungen und Anweisungen nicht nachkommt. Bei Auftragserteilung geht das Einzelunternehmen davon aus, dass – sofern erforderlich – eine Baubewilligung vorliegt und die statischen Voraussetzungen für die Ausführung gegeben sind. Die Angebote sind ab Ausstellungsdatum 90 Tage gültig, sofern auf dem Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
4. Beizug Dritter
Das Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore darf zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmer, Lieferanten oder Stellvertreter) nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers beiziehen. Es bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
5. Fristen
Die im Angebot angegebenen Baufristen entsprechen durchschnittlichen Leistungen, die auf Grundlage der Angebotsunterlagen oder einer Besichtigung vor Ort geschätzt wurden. Allfällige Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatz. Der Arbeitsbeginn hängt – sofern nicht verbindlich im Werkvertrag festgelegt – von der Verfügbarkeit von Geräten und Fachpersonal ab.
6. Übergabe / Mängel / Mängelbehebung
Nach Abschluss des Auftrags wird das Werk dem Auftraggeber übergeben. Mit der Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk bei der Übergabe auf Mängel zu prüfen und diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu melden, andernfalls gilt das Werk als vertragsgemäß genehmigt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, gilt das Werk im Zeitpunkt der Verweigerung als abgenommen. Die Mängelbehebung erfolgt nur, sofern sämtliche offenen Rechnungen beglichen sind.
7. Garantie, Haftung
Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach SIA 118 Art. 172. Die Ansprüche des Auftraggebers sind auf Nachbesserung beschränkt. Das Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore haftet für Personen- oder Sachschäden ausschließlich im Rahmen der Produktehaftpflicht. Jede weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere wird – soweit gesetzlich zulässig – jede Haftung für Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn infolge Verzögerung) ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Das Einzelunternehmen verrechnet 1/3 des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung, 1/3 nach Abschluss der Arbeiten und das letzte Drittel 10 Tage nach Fertigstellung (Ablauf der Mängelrügefrist) bzw. nach Behebung der Mängel. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Streitigkeiten berechtigen den Auftraggeber nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten.
9. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Einzelunternehmens verde fatto bene von Sandro Paratore (Novaggio) zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
10. Besondere Bestimmungen
Es gilt die salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben gültig.
Novaggio, März 2026
Einzelunternehmen verde fatto bene von Sandro Paratore